GartenPerspektiven

Neue

 

1.

2.

Neuplanung eines Garten-, Schul- oder Kindergartengeländes, Industrie-Außenanlagen oder auch teilweise Umgestaltung:

Für das 1. Beratungsgespräch/Erstgespräch 65,- Euro + Anfahrtskosten (0,60 Euro pro km)

Wenn es zu keiner Auftragsvergabe kommt, oder anderes vereinbart wurde, sind das Beratungsgespräch + Anfahrtskosten am selben Tag vor Ort in bar zu bezahlen. (Sie erhalten von mir eine Quittung.)

 

         Das Beratungsgespräch enthält folgende Leistungen und dauert ca. 1 - 1,5 Std.

 

  • Begehung des Grundstückes/Geländes mit Besichtigung des zu gestaltenden Bereiches
  • Fotografieren der Örtlichkeit,
  • Evtl. Erstellung einer 1. Grobskizze
  • Persönliches Gespräch und kennen lernen ihrer Wünsche und Ansprüche an den zukünftigen Garten oder des Geländes

 

Von Ihnen erhalte ich im Vorfeld:

Diverse Unterlagen wie z.B. Lageplan, Aufmaß, evtl. Bildkollagen, Fotos. Gerne auch Beispiele, die Sie auf keinen Fall möchten (Nach Möglichkeit in gesonderter Mappe). Evtl. auch Preisvorstellung/Budget.

 

Hinweis für Schulen und Kindergärten:

Bitte vorab mit Träger/Förderverein/Gemeinde ... abklären inwieweit es Fördergelder, Zuschüsse gibt.

Nach schriftlicher Auftragserteilung erfolgt die Erstellung eines ersten Gartenplanes

 

Der Preis für die Erstellung eines Gartenplans ist einfach zu ermitteln:

Die Planung kostet pro Quadratmeter für das gesamte Grundstück inklusive der Hausfläche 1,-- €. Mindestens jedoch immer 650,00 €, da gerade kleinere Grundstücke oft anspruchsvoller in der Planung sind und viele Wünsche auf kleinsten Raum untergebracht werden müssen.

Die Planung beinhaltet auch erste Vorschläge für die Bepflanzung. Wenn ein ausführlicher Pflanzplan gewünscht wird, wird dieser gesondert erstellt und berechnet.

 

Für Firmen und Gemeinden:

Preise für die Planung von z.B. größeren Industrieaußenanlagen werden gesondert festgelegt.

 

Möchten Sie nur einen Teilbereich in ihrem Garten neu- oder umgestalten, werde ich ein individuelles Angebot für Sie erstellen, da man für solche Fälle keinen Pauschalpreis nennen kann.

Hier würde ich als erstes ein Beratungsgespräch empfehlen (Kosten siehe oben, gelber Kasten).

3.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

 

1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen.

 

2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers/Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ich ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt habe.

 

3) Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. meine schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

 

4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen wurden.

 

§ 2 Vertragsschluss

 

1) Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn ich dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen etc. ), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen habe, an denen ich mir Eigentums- und Urheberrechte vorbehalte.

 

3) Die Annahme und Vergabe eines Auftrages wird von mir schriftlich, auch in elektronischer Form, erklärt und bestätigt.

 

§ 3 Preise für die Planungskosten / Zahlungsbedingungen

 

1) Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart und schriftlich fixiert, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unten angegebenen Preise.

Stand: 01.12.2015

Umsetzung des Projektes

 

Wenn der Gartenplan erstellt ist, wird er mit ihnen besprochen und, nach ihrer schriftlichen Freigabe bzw. Auftragserteilung, mit Hilfe eines Betriebes (GaLa-Bauer) umgesetzt. Hier wäre noch eine letzte, kostenlose Änderung möglich.

 

Wenn Sie möchten kann ich ihnen bei der Suche nach einem geeigneten GaLa-Bauer behilflich sein oder auch Angebote für Sie einholen. Ebenso kann ich bei der Umsetzung vor Ort sein als Baustellenbetreuung.

Diese Kosten (Telefonate, zusätzliche Anfahrtskosten etc.) werden gesondert berechnet.

Hinweis:

Ist die Freigabe durch Sie schriftlich erfolgt und Sie haben nochmals Änderungswünsche, fallen erneut Planungskosten an, die berechnet werden.

 

Für Schulen und Kindergärten:

Für die Umsetzung größerer Projekte können Sie Kosten sparen, wenn sich viele Eltern/Schüler/Kinder oder auch z.B. Mitarbeiter eines Bauhofes "ehrenamtlich" beteiligen. Überlegen Sie auch im Vorfeld, ob man das Projekt nicht auch schrittweise – über z.B. 1-2 Jahre (z.B. Pausenhofumgestaltung) – umsetzen kann.

So "verteilen" sich ebenfalls anfallende Kosten.

 

 

Wer die  Größe seines Grundstücks kennt, kann die Kosten

für die Planung des  Gartens schon im Voraus zu berechnen.

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